2 Mose 21:28
TSK
Und wenn ein Ochse(Eig. ein Stück Rindvieh; so auch in den folgenden Kapiteln) einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben,(W. daß er stirbt) so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.