TSK

TSK · 1 Mose 31:39

Treasury of Scripture Knowledge references in Elberfelder (1871).

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Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt:"das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.-

Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.

Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.

Lukas 2:8 TSK

Und es waren Hirten in selbiger Gegend, die auf freiem Felde blieben und des Nachts Wache hieltenüber ihre Herde.