TSK

TSK · Markus 12:19

Treasury of Scripture Knowledge references in Elberfelder (1871).

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Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten.

Rut 4:5 TSK

Da sprach Boas: An dem Tage, da du das Feld aus der Hand Noomis kaufst, hast du es auch von Ruth, der Moabitin,(And. l.: hast du auch Ruth gekauft, die Moabitin usw., wie in V. 10) dem Weibe des Verstorbenen, gekauft, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil zu erwecken.