TSK

TSK · 3 Mose 27:21

Treasury of Scripture Knowledge references in Elberfelder (1871).

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Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig.

Und nicht soll irgend etwas von dem Verbannten an deiner Hand haften, auf daß Jehova sich von der Glut seines Zornes wende und dir Erbarmung gebe und sich deiner erbarme und dich mehre, so wie er deinen Vätern geschworen hat,

Esra 10:8 TSK

Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten undÄltesten, dessen ganze Habe sollte verbannt,(d. h. wahrsch. dem Heiligtum verfallen; vergl. 3. Mose 27,21 usw.) und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.